Die eigenen vier Wände bedeuten Heimat, Sicherheit und gewohnte Lebensqualität. Damit das Wohnen in Neu-Isenburg auch bei Bewegungseinschränkungen, Schwindel oder Gehbehinderung selbstbestimmt möglich bleibt, lässt sich die Wohnung oft mit gezielten Umbauten barrierearm anpassen. Erfahren Sie hier alles über Fördermittel bis zu 4.180 Euro, Treppenlifte, Badumbauten und die städtischen Angebote der GEWOBAU.
Schon kleine Barrieren können im Alter zur unüberwindbaren Hürde werden: eine hohe Duschwanne, schmale Türen für den Rollator oder Stufen am Hauseingang. Ein rechtzeitiger Umbau verhindert Stürze und ermöglicht es, dauerhaft im vertrauten Umfeld zu bleiben.
Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden!
Zu den typischen bezuschussten Maßnahmen zählen:
- Badezimmer: Einbau einer bodengleichen Dusche statt Badewanne, rutschhemmende Fliesen, Haltegriffe und unterfahrbare Waschbecken.
- Treppen & Zugänge: Feste Installation eines Treppenlifts, einer Rollstuhlrampe oder eines Treppensteigers.
- Türen & Schwellen: Verbreiterung von Türdurchgängen für Rollstuhl oder Rollator, Entfernen von Türschwellen.
- Sicherheit: Rutschfeste Bodenbeläge, schwellenlose Balkonaustritte, elektrische Rollladenantriebe.
Fördermittel der KfW-Bank und Hessen-Darlehen
Auch ohne Pflegegrad gibt es staatliche Unterstützung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über das Programm „Altersgerecht Umbauen" (Kredit 159 und Zuschuss 455-B) barrierereduzierende Modernisierungen für Eigentümer und Mieter. Ergänzend bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsgünstige Darlehen zur sozialen Wohnraumförderung.
Mietrecht: Barrierefreier Umbau in Mietwohnungen
Nach § 554 BGB haben Mieterinnen und Mieter einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten, sofern ein berechtigtes Interesse (z. B. Gehbehinderung, Pflegebedürftigkeit) vorliegt. Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn seine eigenen Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Mieter müssen die Kosten in der Regel selbst tragen, können aber eine Kaution für den späteren Rückbau vereinbaren.
Wohnangebote der GEWOBAU Neu-Isenburg
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU Neu-Isenburg GmbH bewirtschaftet rund 2.700 Wohnungen im Stadtgebiet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt und der Modernisierung barrierearmer Wohnungen für ältere Menschen. In mehreren Quartieren (u. a. im Stadtzentrum und in Zeppelinheim) hält die GEWOBAU spezielle Seniorenwohnungen mit Aufzügen, schwellenlosen Bädern und Notrufanbindung vor.
Kostenlose Wohnberatung vor Ort
Bevor Sie Handwerker beauftragen, lohnt sich eine unabhängige Wohnberatung. Fachkräfte prüfen Ihre Wohnung vor Ort und erstellen einen individuellen Maßnahmenplan:
Ansprechpartner für Wohnberatung:
Seniorenbüro Stadt Neu-Isenburg: Hugenottenallee 53 · Tel. 06102 241-539
Pflegestützpunkt Landkreis Offenbach: Kreishaus Dietzenbach · Tel. 06074 8180-2255