Wenn die häusliche Pflege an ihre Grenzen stößt und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung notwendig wird, ist der Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim oft die beste Lösung. In Neu-Isenburg stehen vier etablierte Pflegeeinrichtungen mit über 420 Plätzen zur Auswahl. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen alle Häuser vor, erklären die Kostenstruktur 2026, die gesetzlichen Entlastungszuschläge nach § 43c SGB XI und wie die Hilfe zur Pflege im Kreis Offenbach greift.
Der Wechsel in ein Seniorenheim ist für die gesamte Familie ein großer emotionaler Schritt. Eine fundierte Übersicht über Einrichtungen, Standards und reale Kosten schafft Sicherheit bei der Entscheidungsfindung.
Die 4 vollstationären Pflegeheime in Neu-Isenburg
Altenpflegeheim An den Platanen
Träger: Mission Leben gGmbH
Adresse: An den Platanen 1, 63263 Neu-Isenburg
Kapazität: 114 Pflegeplätze in Einzel- und Doppelzimmern
Mitten im Grünen am Buchenbusch gelegen. Großzügige Gartenanlage, hauseigene Küche, regelmäßige Kulturveranstaltungen und enge Anbindung an das Quartier.
Altenpflegeheim Am Erlenbach
Träger: Mission Leben gGmbH
Adresse: An den Schulwiesen 4, 63263 Neu-Isenburg
Kapazität: 90 Pflegeplätze
Zentraler Standort nahe dem Isenburg-Zentrum. Beherbergt auch den städtischen Seniorentreff, die Seniorenberatung und offene Mittagstische für Senioren aus der Nachbarschaft.
Haus An der Königsheide
Träger: Gemeinnützige Heimstiftung GmbH
Adresse: Königsheideweg 11, 63263 Neu-Isenburg
Kapazität: 72 Pflegeplätze
Überschaubare, familiäre Einrichtung mit behaglicher Atmosphäre, hellen Aufenthaltsräumen und individueller Betreuung in ruhiger Wohnlage.
DOMICIL Seniorenpflegeheim Carl-Ulrich-Straße
Träger: Domicil Seniorenresidenzen Hamburg SE
Adresse: Carl-Ulrich-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg
Kapazität: 148 Pflegeplätze
Moderne Seniorenresidenz mit hauseigenem Restaurant, beschützendem Demenzwohnbereich mit Snoezelen-Raum, Festsaal und geschütztem Dachgarten.
Zusammensetzung der monatlichen Heimkosten
Ein Heimplatz setzt sich aus vier gesetzlichen Kostenblöcken zusammen:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 exakt gleich hoch. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Sockelbetrag (z. B. 1.775 Euro bei Pflegegrad 4).
- Unterkunft und Verpflegung: Beinhaltet Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche und Heizung (vom Bewohner selbst zu zahlen).
- Investitionskosten: Kosten für Gebäudeinstandhaltung, Miete oder Zinsen der Immobilie (vom Bewohner selbst zu tragen).
- Ausbildungsumlage: Gesetzlicher Beitrag zur Refinanzierung der Pflegeausbildung nach dem PflBG.
Gesetzliche Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI (Stand 2026)
Um Heimbewohner vor steigenden Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegekasse gestaffelt nach Aufenthaltsdauer einen prozentualen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil (EEE):
| Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Kassenzuschuss zum EEE |
|---|---|
| 1. Jahr (Monat 1 bis 12) | 15 % |
| 2. Jahr (Monat 13 bis 24) | 30 % |
| 3. Jahr (Monat 25 bis 36) | 50 % |
| Ab dem 4. Jahr (ab Monat 37) | 75 % |
Was tun, wenn Rente und Erspartes nicht reichen?
Übersteigen die monatlichen Heimkosten das eigene Einkommen (Rente, Mieteinnahmen) und das einzusetzende Schonvermögen (Freibetrag: 10.000 Euro für Alleinstehende), greift die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Zuständig für Neu-Isenburger ist das Kreissozialamt im Kreishaus Dietzenbach (Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach). Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen!